ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand Juni 2022)

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist, Bestandteil sämtlicher Verträge der

DEXIT Translations GmbH
Wilhelmstraße 74
38100 Braunschweig
Tel. 0176 – 64 46 83 53

Geschäftsführer: Dr. Antonio Gelsomino
Amtsgericht Braunschweig, HR 202567

– nachfolgend „DEXIT“ genannt –

mit ihren Auftraggebern.

1.2. Auftragserteilung, -bestätigung und/oder Annahme der Sprachdienstleistungen von DEXIT gelten als Anerkenntnis der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Erstgeschäft wie auch für alle künftigen Geschäfte zwischen DEXIT und dem Vertragspartner, unabhängig davon, ob Folgegeschäfte im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung zustande kommen oder nicht.

1.3. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von DEXIT ausdrücklich anerkannt.

2. Auftragserteilung

2.1. Aufträge an DEXIT werden in elektronischer oder in sonstiger, schriftlicher Form erteilt. Im Rahmen der Auftragserteilung sind unter anderem die genaue Leistungsbezeichnung, die Zielsprache, das Thema und Fachgebiet des Textes, der Umfang des Ausgangstextes, Lieferzeiten, das Format des Zieldokuments sowie gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche anzugeben.

2.2. Zusätzlich hat der Auftraggeber die Möglichkeit, DEXIT den Verwendungszweck des zielsprachlichen Inhalts mitzuteilen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der zielsprachliche Text veröffentlicht bzw. gedruckt werden soll.

2.3. DEXIT haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

3. Ausführung durch Dritte

3.1. DEXIT darf zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und erforderlich halten, auf die Dienste Dritter zurückgreifen.

3.2. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von DEXIT eingesetzten Dritten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung von DEXIT erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und DEXIT.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat DEXIT rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Sprachdienstleistung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form des zielsprachlichen Inhalts etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber DEXIT einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung des zielsprachlichen Inhalts notwendig sind, hat der Auftraggeber DEXIT unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare und Translation Memory des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.).

4.2. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von DEXIT.

5. Lieferung

5.1. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung.

5.2. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, z. B. durch Naturereignisse, Verkehrsstörungen und sonstige von DEXIT nicht zu vertretende Hindernisse, ist DEXIT berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen.

5.3. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die zielsprachlichen Dokumente bzw. Dateien an den Auftraggeber nachweisbar (Versandprotokoll) abgeschickt wurde.

5.4. Bei Verzug oder subjektiver Unmöglichkeit (Unvermögen) von DEXIT ist der Auftraggeber nach erfolglosem Setzen einer angemessenen Frist von mindestens 10 Arbeitstagen zur Leistungserbringung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, DEXIT hat vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Die Preise verstehen sich in € (Euro), sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.2. DEXIT hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. DEXIT kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann DEXIT die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

6.3. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto bei Inlandsrechnungen, bzw. innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto bei Auslandsrechnungen, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Einbehaltung, fällig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Von der Bank berechnete Überweisungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers (Zahlungsanweisenden). Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Zinsen berechnet.

6.4. Bei Rechnungsstellung an Vertragspartner in anderen EU-Ländern wird die DEXIT schriftlich mitgeteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer – Ust-IDNr. – verwendet. Falls danach die steuerliche Zuordnung nichtmöglich ist, haftet der Vertragspartner DEXIT gegenüber für die gegen DEXIT geltend gemachte Steuerpflicht.

7. Mängelanzeigen

7.1. Beanstandungen jeglicher Art werden nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen, nicht nur unerheblichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen (eintreffend bei DEXIT) nach Lieferung unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen. Erhebt der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die erbrachte Leistung als angenommen und der Auftrag als erledigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Leistung zustehen könnten.

7.2. DEXIT behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der im zielsprachlichen Dokument objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mängeln. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung.

8. Haftung

8.1. DEXIT haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem begründeten Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.2. DEXIT haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quellentexte verursacht wurden. Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der beauftragten Sprachdienstleistung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, lässt er DEXIT vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe von DEXIT, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

8.3. Wird DEXIT aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber DEXIT in vollem Umfang von der Haftung frei.

8.4. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte bzw. Dateien oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet DEXIT nicht.

8.5. DEXIT haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige, von DEXIT nicht zu vertretenden Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist DEXIT berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn DEXIT aus wichtigem Grunde seinen Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt. DEXIT haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Computerviren entstehen.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Der gelieferte zielsprachliche Inhalt/Text bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum von DEXIT. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

10. Berufsgeheimnis

DEXIT verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die DEXIT im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Alle Texte/Inhalte werden vertraulich behandelt.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Erfüllungsort für sämtliche von DEXIT erbrachten Lieferungen und Leistungen ist Braunschweig.

14.3. Gerichtsstand ist, soweit keine zwingenden Gesetze entgegenstehen, Braunschweig. DEXIT ist jedoch berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand seiner Vertragspartner zu klagen.

12. Wirksamkeit

Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, gültige Bestimmung als vereinbart.